Ortstaxe
Befreit von der Ortstaxe sind:
Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemeinbildenden,
höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen;
Laut Rücksprache mit Hrn. Mario Dorotka (Abgaben und Steuern), Tel. 7070-2438
- Dh. Nächtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch/Schulveranstaltung sind befreit, unabhängig vom Alter.