Ortstaxe Befreiung

Ortstaxe

Befreit von der Ortstaxe sind:

Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemeinbildenden,

höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen;

Laut Rücksprache mit Hrn. Mario Dorotka (Abgaben und Steuern), Tel. 7070-2438

  • Dh. Nächtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch/Schulveranstaltung sind befreit, unabhängig vom Alter.

 

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